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§ 1 Verordnung für die Schulleitungen der weiterführenden Schulen - Gegenstand

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§ 1 Verordnung für die Schulleitungen der weiterführenden Schulen · Gegenstand

1. Diese Verordnung regelt die Aufgaben, die Kompetenzen und die Verantwortung der Schulleitungen der weiterführenden Schulen des Kantons Basel-Stadt sowie die Anstellung von deren Mitgliedern.

Gegenstand § 2 Verordnung für die Schulleitungen der weiterführenden Schulen →

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