Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
411.200 CH-BS

§ 1 Verordnung über die Schulkommissionen der weiterführenden Schulen - Gegenstand und Geltungsbereich

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Verordnung über die Schulkommissionen der weiterführenden Schulen · Gegenstand und Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt die Aufgaben, die Rechte und Pflichten der Präsidentin oder des Präsidenten und der Mitglieder sowie die Organisation der Schulkommissionen der weiterführenden staatlichen Schulen, soweit für diese nicht besondere Bestimmungen bestehen.

Gegenstand und Geltungsbereich § 2 Verordnung über die Schulkommissionen der weiterführenden Schulen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →