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411.150 CH-BS

§ 26 Verordnung betreffend die Tätigkeit der Schulräte der Volksschulen

Schlussbestimmung
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§ 26 Verordnung betreffend die Tätigkeit der Schulräte der Volksschulen

1. Diese Verordnung ist zu publizieren. Sie wird auf den Beginn des Schuljahres 2009/10 am 10. August 2009 wirksam.

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