411.150
CH-BS
§ 14 Verordnung betreffend die Tätigkeit der Schulräte der Volksschulen - Protokoll
Sitzungen
§ 14 Verordnung betreffend die Tätigkeit der Schulräte der Volksschulen · Protokoll
1. Von der Sitzung wird ein Beschlussprotokoll erstellt. Dieses enthält die Gegenstände der Beratungen, die gestellten Anträge und die gefassten Beschlüsse sowie die Zahl der abgegebenen Stimmen. Die Schulleitung sorgt für die Erstellung des Protokolls.
2. Das Protokoll wird spätestens mit der nächsten Sitzungseinladung versendet und in der Sitzung zur Genehmigung unterbreitet. Eine Kopie des genehmigten Protokolls geht an die zuständige Person der Volksschulleitung und, bei den von den Gemeinden geführten Schulen, zusätzlich an die zuständige Stelle der Gemeinden.