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§ 10 Verordnung betreffend die Tätigkeit der Schulräte der Volksschulen - Ort und Zeit

Sitzungen
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§ 10 Verordnung betreffend die Tätigkeit der Schulräte der Volksschulen · Ort und Zeit

1. Die Sitzungen finden in der Regel in der Schule statt.

2. Die Sitzungszeit ist so festzulegen, dass möglichst alle Mitglieder teilnehmen können.

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