411.100
CH-BS
§ 38 Verordnung über die Staatliche Schulsynode des Kantons Basel-Stadt
Bestimmungen über das Verhältnis der Staatlichen Schulsynode zu den Behörden
§ 38 Verordnung über die Staatliche Schulsynode des Kantons Basel-Stadt
1. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie tritt auf den 15. November 1930 in Wirksamkeit.