Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
411.100 CH-BS

§ 35 Verordnung über die Staatliche Schulsynode des Kantons Basel-Stadt - Publikationen der Staatlichen Synode

Bestimmungen über das Verhältnis der Staatlichen Schulsynode zu den Behörden
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (33 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 35 Verordnung über die Staatliche Schulsynode des Kantons Basel-Stadt · Publikationen der Staatlichen Synode

1. Für Publikationen nutzt die Staatliche Schulsynode das Basler Schulblatt. Darin werden insbesondere die Einladungen zu den Synodalversammlungen sowie die Protokollauszüge der Synodalversammlungen und Vorstandssitzungen veröffentlicht.

← § 33 Verordnung über die Staatliche Schulsynode des Kantons Basel-Stadt Einladung § 36 Verordnung über die Staatliche Schulsynode des Kantons Basel-Stadt →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →