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§ 24 Verordnung über die Staatliche Schulsynode des Kantons Basel-Stadt - Jahresbericht

Geschäftsordnung für den Synodalvorstand
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§ 24 Verordnung über die Staatliche Schulsynode des Kantons Basel-Stadt · Jahresbericht

1. Der Vorstand stellt den Jahresbericht aufgrund der ihm vom Ausschuss vorgelegten Entwürfe fest.

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