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§ 10 Verordnung über die Staatliche Schulsynode des Kantons Basel-Stadt - Ordnungsanträge

Geschäftsordnung für die Versammlung der Staatlichen Schulsynode[[1]](#titletitle_text_fn_8200_2_1_c) - Gang der Verhandlungen
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§ 10 Verordnung über die Staatliche Schulsynode des Kantons Basel-Stadt · Ordnungsanträge

1. Wird ein Ordnungsantrag gestellt, so ist die Verhandlung auf diesen Antrag zu beschränken.

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