411.100
CH-BS
§ 10 Verordnung über die Staatliche Schulsynode des Kantons Basel-Stadt - Ordnungsanträge
Geschäftsordnung für die Versammlung der Staatlichen Schulsynode[[1]](#titletitle_text_fn_8200_2_1_c) - Gang der Verhandlungen
§ 10 Verordnung über die Staatliche Schulsynode des Kantons Basel-Stadt · Ordnungsanträge
1. Wird ein Ordnungsantrag gestellt, so ist die Verhandlung auf diesen Antrag zu beschränken.