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§ 8 Verordnung über die auswärtigen Schulanlässe der Schulen des Kantons Basel-Stadt - Schulkolonien und Schulsportlager

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§ 8 Verordnung auswärtige Schulanlässe · Schulkolonien und Schulsportlager

1. Eine Schulkolonie ist ein mehrtägiger Schulanlass mit auswärtiger Übernachtung, an dem die Schülerinnen und Schüler projektartig arbeiten.

2. Ein Schulsportlager ist ein mehrtägiger Schulanlass mit auswärtiger Übernachtung, an dem sich die Schülerinnen und Schüler vielfältig sportlich betätigen und sich bewegen.

3. Schulkolonien und Schulsportlager können ab dem 3. Schuljahr durchgeführt werden und dauern wenigstens fünf Tage (vier Nächte).

4. Vom 7. bis 8. Schuljahr findet wenigstens eine Schulkolonie oder ein Schulsportlager statt.

5. Vom 9. bis 11. Schuljahr finden wenigstens eine Schulkolonie und ein Schneesportlager statt.

6. Vom 12. bis 15. Schuljahr finden in den Gymnasien wenigstens eine Schulkolonie und ein Schulsportlager statt, in der FMS und der Wirtschaftsmittelschule wenigstens eine Schulkolonie. Im ZBA kann eine Schulkolonie oder ein Schulsportlager stattfinden.

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