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§ 5 Verordnung über die auswärtigen Schulanlässe der Schulen des Kantons Basel-Stadt - Schulexkursionen

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§ 5 Verordnung auswärtige Schulanlässe · Schulexkursionen

1. Schulexkursionen dienen der Veranschaulichung eines Fachbereichs, Fachs oder mehrerer Fachbereiche und Fächer.

2. Sie sind obligatorischer Unterrichtsbestandteil und werden nach Bedarf durchgeführt.

3. Sie finden in der Regel während der Unterrichtszeit statt.

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