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§ 4 Verordnung über die auswärtigen Schulanlässe der Schulen des Kantons Basel-Stadt - Auswärtige Schulanlässe

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§ 4 Verordnung auswärtige Schulanlässe · Auswärtige Schulanlässe

1. Auswärtige Schulanlässe sind

a) Schulexkursionen;

b) Schulausflüge (ganztägig);

c) Projekttage mit auswärtiger Übernachtung;

d) Schulkolonien;

e) Schulsportlager;

f) Klassenaustausche;

g) Praktika (inkl. Landdienst);

h) Abschlussreisen der Volksschule;

i) Bildungs- und Studienreisen.

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