410.910
CH-BS
§ 25 Verordnung über die auswärtigen Schulanlässe der Schulen des Kantons Basel-Stadt - Änderung und Aufhebung anderer Erlasse
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 25 Verordnung auswärtige Schulanlässe · Änderung und Aufhebung anderer Erlasse
1. Die Ordnung für die Lehrpersonen vom 10. November 1930 wird wie folgt geändert
2. Folgende Erlasse werden aufgehoben
1. Die Ordnung für die Durchführung von Abschlussreisen in den Gymnasien, der Wirtschaftsmittelschule und der Diplommittelschule vom 17. August 1988,
2. die Ordnung für die Durchführung von Schulausflügen in der Primar-, Orientierungs- und Weiterbildungsschulen sowie den Kleinklassen, der Wirtschaftsmittelschule, der Diplommittelschule und den Gymnasien vom 23. September 1987 und
3. die Ordnung für die Durchführung von Wintersportveranstaltungen an den staatlichen Schulen des Kantons Basel-Stadt vom 20. Dezember 1957.