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§ 21 Verordnung über die auswärtigen Schulanlässe der Schulen des Kantons Basel-Stadt - Beitragsreduktion für Schulkolonien und Schulsportlager

Finanzierung und Beiträge
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§ 21 Verordnung auswärtige Schulanlässe · Beitragsreduktion für Schulkolonien und Schulsportlager

1. Bei Schulkolonien und Schulsportlagern haben Erziehungsberechtigte mit Prämienbeiträgen gemäss § 22 der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (KVO) vom 25. November 2008 entsprechend ihrer Prämiengruppe Anspruch auf eine Beitragsreduktion.

2. Für Erziehungsberechtigte, die Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge oder von Sozialhilfe sind, gelten die Ansätze der niedrigsten Prämiengruppe.

3. Bei Erziehungsberechtigten, die Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe sind, übernimmt die Sozialhilfe die Beiträge.

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