410.910
CH-BS
§ 21 Verordnung über die auswärtigen Schulanlässe der Schulen des Kantons Basel-Stadt - Beitragsreduktion für Schulkolonien und Schulsportlager
Finanzierung und Beiträge
§ 21 Verordnung auswärtige Schulanlässe · Beitragsreduktion für Schulkolonien und Schulsportlager
1. Bei Schulkolonien und Schulsportlagern haben Erziehungsberechtigte mit Prämienbeiträgen gemäss § 22 der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (KVO) vom 25. November 2008 entsprechend ihrer Prämiengruppe Anspruch auf eine Beitragsreduktion.
2. Für Erziehungsberechtigte, die Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge oder von Sozialhilfe sind, gelten die Ansätze der niedrigsten Prämiengruppe.
3. Bei Erziehungsberechtigten, die Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe sind, übernimmt die Sozialhilfe die Beiträge.