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§ 10 Verordnung über die auswärtigen Schulanlässe der Schulen des Kantons Basel-Stadt - Praktika (inkl. Landdienst)

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§ 10 Verordnung auswärtige Schulanlässe · Praktika (inkl. Landdienst)

1. Praktika sind befristete Arbeitseinsätze in Unternehmen, landwirtschaftlichen Betrieben oder sozialen Einrichtungen. Sie unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei der Berufswahl und ermöglichen ihnen einen Einblick in die Arbeitswelt.

2. Die Praktika dauern in der Regel ein bis zwei Wochen und können in den Sekundarschulen, den Gymnasien, der FMS, der Wirtschaftsmittelschule und dem ZBA nach Bedarf durchgeführt werden.

3. In der FMS, der Wirtschaftsmittelschule und dem ZBA gehören Praktika, die länger als zwei Woche dauern, zum Schulprofil.

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