410.700
BM1WMSSLVRPS
CH-BS
§ 92 Verordnung über die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide der Schülerinnen und Schüler der Volksschule und der weiterführenden Schulen (Schullaufbahnverordnung, SLV) - Lehrpersonenteam
Verfahren und Zuständigkeiten - Lehrpersonenteam und mündige Schülerinnen und Schüler
§ 92 Schullaufbahnverordnung, SLV · Lehrpersonenteam
1. Das Lehrpersonenteam der Klasse setzt sich aus allen Lehrpersonen zusammen, die für den Unterricht der Schülerinnen und Schüler verantwortlich sind, einschliesslich der schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen.