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§ 92 Verordnung über die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide der Schülerinnen und Schüler der Volksschule und der weiterführenden Schulen (Schullaufbahnverordnung, SLV) - Lehrpersonenteam

Verfahren und Zuständigkeiten - Lehrpersonenteam und mündige Schülerinnen und Schüler
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§ 92 Schullaufbahnverordnung, SLV · Lehrpersonenteam

1. Das Lehrpersonenteam der Klasse setzt sich aus allen Lehrpersonen zusammen, die für den Unterricht der Schülerinnen und Schüler verantwortlich sind, einschliesslich der schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen.

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