410.700
BM1WMSSLVRPS
CH-BS
§ 79 Verordnung über die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide der Schülerinnen und Schüler der Volksschule und der weiterführenden Schulen (Schullaufbahnverordnung, SLV) - Wirtschaftsmittelschule (WMS)
Abschlüsse - Weiterführende Schulen
§ 79 Schullaufbahnverordnung, SLV · Wirtschaftsmittelschule (WMS)
1. Die WMS wird mit der kaufmännischen Berufsmaturität abgeschlossen.
2. Die Durchführung der Berufsmaturitätsprüfungen richtet sich nach der kantonalen Berufsmaturitätsverordnung vom 26. Juni 2018.