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§ 77 Verordnung über die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide der Schülerinnen und Schüler der Volksschule und der weiterführenden Schulen (Schullaufbahnverordnung, SLV) - Fachmaturitätsschule (FMS)

Abschlüsse - Weiterführende Schulen
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§ 77 Schullaufbahnverordnung, SLV · Fachmaturitätsschule (FMS)

1. Die FMS wird mit dem Fachmittelschulausweis und nach Zusatzleistungen dem Fachmaturitätszeugnis abgeschlossen.

2. Die Durchführung der Abschlussprüfungen richtet sich nach der Abschlussverordnung FMS vom 5. April 2005.

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