§ 37 Verordnung über die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide der Schülerinnen und Schüler der Volksschule und der weiterführenden Schulen (Schullaufbahnverordnung, SLV) - Standortgespräch
§ 37 Schullaufbahnverordnung, SLV · Standortgespräch
1. Vom 1. - 14. Schuljahr findet ein Standortgespräch statt zum Leistungs- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie über die Stärken und Schwächen in der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz. In der BM legt die Zeugnisklassenkonferenz fest, mit welchen Schülerinnen und Schülern ein Standortgespräch stattfindet.
2. Im 1. Schuljahr findet das Standortgespräch am Ende des Schuljahres, vom 2. - 14. Schuljahr nach dem ersten Semester statt.
3. Grundlagen für das Standortgespräch sind
a) * in den Volksschulen und den Gymnasien der Lernbericht;
b) ab dem 3. Schuljahr die Selbsteinschätzung, die die Schülerinnen und Schüler schriftlich abgeben;
c) im 5., 8. und 11. Schuljahr das Ergebnis des Leistungstests (§ 39).
4. Am Standortgespräch nehmen teil
a) die zuständige Lehrperson;
b) * die Schülerinnen und Schüler: vom 1. - 4. Schuljahr auf Wunsch, ab dem 5. Schuljahr obligatorisch;
c) * die Erziehungsberechtigten: bis zum 12. Schuljahr immer, ab dem 13. Schuljahr auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler oder des Lehrpersonenteams;
d) * in der BM für die lehrbegleitende Ausbildung (BM 1) die Berufsbildnerinnen und -bildner.