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§ 36 Verordnung über die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide der Schülerinnen und Schüler der Volksschule und der weiterführenden Schulen (Schullaufbahnverordnung, SLV) - Einschätzung der Selbst- und Sozialkompetenz in den Volksschulen

Beurteilung - Lernbericht und Standortgespräch
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§ 36 Schullaufbahnverordnung, SLV · Einschätzung der Selbst- und Sozialkompetenz in den Volksschulen

1. Aufgrund der Beobachtungen aller in der Klasse unterrichtenden Lehrpersonen schätzt das Lehrpersonenteam die Selbst- und Sozialkompetenz der Schülerinnen und Schüler während der massgeblichen Beurteilungsperiode ein.

2. Die Lehrpersonen informieren die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schuljahres, auf welche Kompetenzen sie achten werden.

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