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§ 35 Verordnung über die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide der Schülerinnen und Schüler der Volksschule und der weiterführenden Schulen (Schullaufbahnverordnung, SLV) - Inhalt des Lernberichts

Beurteilung - Lernbericht und Standortgespräch
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§ 35 Schullaufbahnverordnung, SLV · Inhalt des Lernberichts

1. Vom 1. - 8. Schuljahr enthält der Lernbericht

a) * den Zwischenstand zur Sachkompetenz in den Fachbereichen oder Fächern und die Einschätzung der Leistungen in den Kompetenzbereichen und Handlungsaspekten der Fächer Deutsch und Mathematik;

b) die Einschätzung der Selbst- und Sozialkompetenz;

c) die Festlegung von einem oder zwei Förderzielen.

2. Vom 9. - 11. Schuljahr enthält der Lernbericht

a) * die Einschätzung der Leistungen in den Kompetenzbereichen und Handlungsaspekten der Fächer Deutsch und Mathematik;

b) * die Einschätzung der Selbst- und Sozialkompetenz;

c) * die Festlegung von einem oder zwei Förderzielen.

3. Vom 12. - 14. Schuljahr enthält der Lernbericht mindestens

a) die Rückmeldung der Schülerinnen und Schüler zu Lernen und Unterricht;

b) * den Zwischenstand zur Sachkompetenz in den Fachbereichen oder Fächern.

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