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§ 32 Verordnung über die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide der Schülerinnen und Schüler der Volksschule und der weiterführenden Schulen (Schullaufbahnverordnung, SLV) - Prädikate für die Beurteilung der Sachkompetenz und die Bestätigung der Teilnahme an Angeboten

Beurteilung - Zeugnis
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§ 32 Schullaufbahnverordnung, SLV · Prädikate für die Beurteilung der Sachkompetenz und die Bestätigung der Teilnahme an Angeboten

1. Für die Beurteilung der Sachkompetenz werden die folgenden Prädikate verwendet: «hohe Anforderungen erreicht», «mittlere Anforderungen erreicht», «Grundanforderungen erreicht» und «Grundanforderungen nicht erreicht».

2. Die Teilnahme an den Schwerpunktfächern Bildung und Praxis sowie den Wahlpflichtfächern in den Brückenangeboten, den Freifächern und den zusätzlichen Angeboten wird durch den Eintrag «besucht» bestätigt.

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