410.700
BM1WMSSLVRPS
CH-BS
§ 28 Verordnung über die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide der Schülerinnen und Schüler der Volksschule und der weiterführenden Schulen (Schullaufbahnverordnung, SLV) - Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer und Freifächer
Beurteilung - Zeugnis
§ 28 Schullaufbahnverordnung, SLV · Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer und Freifächer
1. Pflichtfächer sind Fächer, die besucht werden müssen.
2. Wahlpflichtfächer sind in Gruppen geordnete Fächer, von denen eine bestimmte Auswahl besucht werden muss.
3. Freifächer sind Fächer, die freiwillig besucht werden können.