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§ 5 Verordnung betreffend Verwaltung und Verwendung des Schulfonds der Primarschule Kleinbasel

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§ 5 Verordnung betreffend Verwaltung und Verwendung des Schulfonds der Primarschule Kleinbasel

1. Der Schulfonds soll den Schülerinnen und Schülern im Kleinbasel zugute kommen. Das Kapital kann zur Unterstützung bedürftiger Schülerinnen und Schüler sowie für Schulbibliotheken, Mediatheken, Schulausflüge und dergleichen verwendet werden.

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