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§ 4 Verordnung betreffend Verwaltung und Verwendung des Schulfonds der Primarschule Kleinbasel

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§ 4 Verordnung betreffend Verwaltung und Verwendung des Schulfonds der Primarschule Kleinbasel

1. Alljährlich auf Schluss des Kalenderjahres wird von der Verwaltung die Rechnung aufgestellt, welche der Genehmigung des Erziehungsrates unterliegt.

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