410.600
CH-BS
Kanton Basel-Stadt 410.600
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Stadt
Gesetzestext (3 Artikel)
§ 2 Verordnung betreffend Verwaltung und Verwendung des Schulfonds der Primarschule Kleinbasel
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1. Der Schulfonds der Primarschule Kleinbasel wird von der Volksschulleitung verwaltet.
§ 4 Verordnung betreffend Verwaltung und Verwendung des Schulfonds der Primarschule Kleinbasel
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1. Alljährlich auf Schluss des Kalenderjahres wird von der Verwaltung die Rechnung aufgestellt, welche der Genehmigung des Erziehungsrates unterliegt.
§ 5 Verordnung betreffend Verwaltung und Verwendung des Schulfonds der Primarschule Kleinbasel
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1. Der Schulfonds soll den Schülerinnen und Schülern im Kleinbasel zugute kommen. Das Kapital kann zur Unterstützung bedürftiger Schülerinnen und Schüler sowie für Schulbibliotheken, Mediatheken, Schulausflüge und dergleichen verwendet werden.