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§ 4 Ordnung über die Überschreitung der gesetzlichen Klassengrössen - Meldepflicht bei Überschreitungen

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§ 4 Ordnung über die Überschreitung der gesetzlichen Klassengrössen · Meldepflicht bei Überschreitungen

1. Die Schulleitungen haben dem Erziehungsrat sämtliche Überschreitungen der Höchstzahlen mit eingehender Begründung zur Kenntnis zu bringen.

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