410.100
CH-BS
§ 2a Schulgesetz
Schulorganisation
§ 2a Schulgesetz
1. In den Gemeinden Bettingen und Riehen werden die Schulen der Primarstufe von den Einwohnergemeinden betrieben.
2. Der Kanton erbringt zentrale Dienstleistungen auch gegenüber den kommunalen Schulen.
3. Die Gemeindebehörden erlassen die näheren Bestimmungen über Organisation und Betrieb der kommunalen Schulen, bestimmen Zusammensetzung und Aufgaben der Schulräte und regeln das Rekursverfahren.