Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

§ 2 Schulgesetz

1. Es bestehen folgende staatliche Schulen und Angebote

1. Die Volksschulen

a) die Schulen der Primarstufe, 1. - 8. Schuljahr

b) die Sekundarschulen (Sekundarstufe I), 9. - 11. Schuljahr

c) die Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf, die separativ geschult werden (sonderschulische Spezialangebote)

2. Die weiterführenden Schulen

2.1. Die Mittelschulen (Sekundarstufe II)

a) die Gymnasien, 12. - 15. Schuljahr

b) die Fachmaturitätsschule, 12. - 15. Schuljahr

c) die Maturitätskurse für Berufstätige

d) der Passerelle-Lehrgang

2.2 Die Schulen der beruflichen Vor- und Grundbildung (Sekundarstufe II) und der höheren Berufsbildung (Tertiärstufe B)

a) die Allgemeine Gewerbeschule Basel

b) die Berufsfachschule Basel

c) die Schule für Gestaltung Basel

d) das Bildungszentrum Gesundheit Basel

e) die Wirtschaftsmittelschule

f) das Zentrum für Brückenangebote

3. Die Angebote für die allgemeine und berufliche Weiterbildung.

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