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§ 9 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt einerseits und der Einwohnergemeinde Riehen anderseits betreffend den Gottesacker Riehen

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§ 9 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt einerseits und der Einwohnergemeinde Riehen anderseits betreffend den Gottesacker Riehen

1. Der Vollzug der §§ 7 und 8 wird gleichzeitig mit diesem Vertrag in einem separaten notariellen Akt vorgenommen. (6)

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