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§ 5 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt einerseits und der Einwohnergemeinde Riehen anderseits betreffend den Gottesacker Riehen

Unterhalt und Betrieb des Gottesackers Riehen
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§ 5 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt einerseits und der Einwohnergemeinde Riehen anderseits betreffend den Gottesacker Riehen

1. Die Gemeinde Riehen übernimmt sämtliche auf der Gottesackerparzelle F/250³ anfallenden Betriebs- und Unterhaltskosten.

2. Sie beteiligt sich ferner mit einem symbolischen Pauschalbetrag an den Kosten der Kremationen und Abdankungsfeiern auf dem Friedhof am Hörnli für Personen, die im Gottesacker Riehen beigesetzt werden.

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