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§ 2 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt einerseits und der Einwohnergemeinde Riehen anderseits betreffend den Gottesacker Riehen

Grundsätze
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§ 2 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt einerseits und der Einwohnergemeinde Riehen anderseits betreffend den Gottesacker Riehen

1. Für Bestattungen auf dem Gottesacker Riehen ist § 25 Abs. 3 der Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofwesen (Friedhofordnung) vom 19. Februar 1980 massgebend.

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