390.880
CH-BS
§ 2 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt einerseits und der Einwohnergemeinde Riehen anderseits betreffend den Gottesacker Riehen
Grundsätze
§ 2 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt einerseits und der Einwohnergemeinde Riehen anderseits betreffend den Gottesacker Riehen
1. Für Bestattungen auf dem Gottesacker Riehen ist § 25 Abs. 3 der Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofwesen (Friedhofordnung) vom 19. Februar 1980 massgebend.