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§ 8 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt einerseits und der Einwohnergemeinde Bettingen anderseits betreffend den Gottesacker Bettingen (nachfolgend Friedhof) - Entschädigung an die Stadtgärtnerei

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§ 8 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt einerseits und der Einwohnergemeinde Bettingen anderseits betreffend den Gottesacker Bettingen (nachfolgend Friedhof) · Entschädigung an die Stadtgärtnerei

1. Für die in § 6 umschriebenen Aufgaben, die die Stadtgärtnerei für die Gemeinde übernimmt, entschädigt die Gemeinde die Stadtgärtnerei gemäss den im Anhang zu diesem Vertrag festgelegten Tarifen.

2. Die im Anhang aufgeführten Tarife basieren auf dem Basler Index der Konsumentenpreise vom Dezember 2011, Stand 99.4 Pkt. (Basis Dezember 2010 = 100 Pkt.) und unterliegen der jährlichen Teuerungsanpassung, erstmals per 1. Januar 2012.

3. Die Stadtgärtnerei stellt bis zum 15. Januar des laufenden Jahres für das Vorjahr der Gemeinde eine Rechnung, welche innert 30 Tagen zu begleichen ist.

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