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§ 6 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt einerseits und der Einwohnergemeinde Bettingen anderseits betreffend den Gottesacker Bettingen (nachfolgend Friedhof) - Die Aufgaben der Stadtgärtnerei (Bestattungswesen)

Verwaltung, Unterhalt und Betrieb des Friedhofs in Bettingen
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§ 6 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt einerseits und der Einwohnergemeinde Bettingen anderseits betreffend den Gottesacker Bettingen (nachfolgend Friedhof) · Die Aufgaben der Stadtgärtnerei (Bestattungswesen)

1. Die Stadtgärtnerei übernimmt für die Gemeinde auf dem Friedhof in Bettingen die Durchführung der Bestattungen (inkl. Maschinentransport), die Zuteilung der Gräber und die Führung der Grab-, Bestattungs- und Friedhofregister und der Belegungspläne. Die Stadtgärtnerei unterstützt die Gemeinde auch bei der üblichen Friedhofplanung.

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