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§ 5 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt einerseits und der Einwohnergemeinde Bettingen anderseits betreffend den Gottesacker Bettingen (nachfolgend Friedhof) - Die Aufgaben der Gemeinde

Verwaltung, Unterhalt und Betrieb des Friedhofs in Bettingen
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§ 5 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt einerseits und der Einwohnergemeinde Bettingen anderseits betreffend den Gottesacker Bettingen (nachfolgend Friedhof) · Die Aufgaben der Gemeinde

1. Die Gemeinde übernimmt sämtliche mit dem Friedhof in Bettingen anfallenden Aufgaben (Verwaltung, Unterhalt und Betrieb), sofern sie nicht gemäss § 6 der Stadtgärtnerei übertragen wurden.

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