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§ 4 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt einerseits und der Einwohnergemeinde Bettingen anderseits betreffend den Gottesacker Bettingen (nachfolgend Friedhof)

Grundsätze
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§ 4 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt einerseits und der Einwohnergemeinde Bettingen anderseits betreffend den Gottesacker Bettingen (nachfolgend Friedhof)

1. Können im Friedhof in Bettingen keine weiteren Bestattungen mehr vorgenommen werden, so sorgt die Gemeinde für einen Ersatzfriedhof oder beteiligt sich in entsprechendem Umfang an den Betriebskosten der vom Kanton betriebenen Friedhöfe.

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