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§ 3 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt einerseits und der Einwohnergemeinde Bettingen anderseits betreffend den Gottesacker Bettingen (nachfolgend Friedhof)

Grundsätze
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§ 3 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt einerseits und der Einwohnergemeinde Bettingen anderseits betreffend den Gottesacker Bettingen (nachfolgend Friedhof)

1. Einwohnerinnen und Einwohner und Bürgerinnen und Bürger von Bettingen sind in der Wahl des Bestattungsortes (Friedhof am Hörnli oder Friedhof in Bettingen) grundsätzlich frei.

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