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§ 4 Verordnung über Gebühren im Bestattungswesen

Mehrwertsteuer
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§ 4 Verordnung über Gebühren im Bestattungswesen

1. Die Gebührensätze berücksichtigen keine Mehrwertsteuer. Untersteht eine Leistung der Mehrwertsteuer, so wird diese zum massgebenden Rechnungsbetrag hinzugezählt.

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