390.500
CH-BS
§ 4 Verordnung über Gebühren im Bestattungswesen
Mehrwertsteuer
§ 4 Verordnung über Gebühren im Bestattungswesen
1. Die Gebührensätze berücksichtigen keine Mehrwertsteuer. Untersteht eine Leistung der Mehrwertsteuer, so wird diese zum massgebenden Rechnungsbetrag hinzugezählt.