390.500
CH-BS
§ 1 Verordnung über Gebühren im Bestattungswesen
Geltungsbereich
§ 1 Verordnung über Gebühren im Bestattungswesen
1. Diese Verordnung regelt die Gebühren des Zivilstandsamtes, der Gesundheitsdienste und der Stadtgärtnerei für den Vollzug der Gesetzgebung über die Bestattungen.