390.170
GrabmV
CH-BS
§ 6 Grabmalverordnung (GrabmV) - Vorweisen der Bewilligung
Gesuch und Bewilligung
§ 6 GrabmV · Vorweisen der Bewilligung
1. Wer bewilligungspflichtige Arbeiten im Zusammenhang mit einem Grabmal ausführt, muss die entsprechende Bewilligung auf Verlangen dem Friedhofpersonal vorweisen.