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390.170 GrabmV CH-BS

§ 6 Grabmalverordnung (GrabmV) - Vorweisen der Bewilligung

Gesuch und Bewilligung
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§ 6 GrabmV · Vorweisen der Bewilligung

1. Wer bewilligungspflichtige Arbeiten im Zusammenhang mit einem Grabmal ausführt, muss die entsprechende Bewilligung auf Verlangen dem Friedhofpersonal vorweisen.

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