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390.170 GrabmV CH-BS

§ 4 Grabmalverordnung (GrabmV) - Gesuche für Grabmale auf dem Wolfgottesacker

Gesuch und Bewilligung
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§ 4 GrabmV · Gesuche für Grabmale auf dem Wolfgottesacker

1. Ergänzend zu den Unterlagen nach § 3 ist bei einem Gesuch für ein neues Grabmal auf dem Wolfgottesacker eine massstäbliche Zeichnung der Grabmalreihe (mit je zwei Nachbarsteinen links und rechts) in doppelter Fertigung einzureichen.

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