390.170
GrabmV
CH-BS
§ 4 Grabmalverordnung (GrabmV) - Gesuche für Grabmale auf dem Wolfgottesacker
Gesuch und Bewilligung
§ 4 GrabmV · Gesuche für Grabmale auf dem Wolfgottesacker
1. Ergänzend zu den Unterlagen nach § 3 ist bei einem Gesuch für ein neues Grabmal auf dem Wolfgottesacker eine massstäbliche Zeichnung der Grabmalreihe (mit je zwei Nachbarsteinen links und rechts) in doppelter Fertigung einzureichen.