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§ 9 Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen (Bestattungsreglement, BestR) - Zuteilung und Wahl der Gräber

Friedhofwesen der Stadt Basel - Weitere Grabarten und Grabzuteilung
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§ 9 Bestattungsreglement, BestR · Zuteilung und Wahl der Gräber

1. Bestattungen und Beisetzungen in Reihengräbern gemäss § 3 Abs. 1 lit. a - e, in Aschegräbern gemäss § 5 Abs. 1 lit. a Ziff. 6 sowie in Wiesengräbern gemäss § 5 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 und 2 finden in fortlaufender Reihenfolge statt. Die Zuteilung dieser Gräber sowie sämtlicher Gemeinschaftsgräber erfolgt durch die Stadtgärtnerei.

2. Bei den anderen Grabarten kann aus den jeweils zur Verfügung stehenden Gräbern gewählt werden.

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