390.115
BestRRègIRegFun
CH-BS
§ 7 Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen (Bestattungsreglement, BestR) - Zusätzliche Urnenbeisetzung
Friedhofwesen der Stadt Basel - Weitere Grabarten und Grabzuteilung
§ 7 Bestattungsreglement, BestR · Zusätzliche Urnenbeisetzung
1. In einem bereits belegten Erdreihen-, Urnenreihen- oder Wiesengrab kann maximal eine zusätzliche Urne beigesetzt werden, wenn die Ruhezeit des bestehenden Grabes noch mindestens fünf Jahre dauert und die Angehörigen ihre Zustimmung zur Beschränkung der Ruhezeit der zusätzlichen Urne unterschriftlich bestätigen.
2. Durch die zusätzliche Urnenbeisetzung wird die Ruhezeit des bereits belegten Grabes nicht verlängert.