390.115
BestRRègIRegFun
CH-BS
§ 6 Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen (Bestattungsreglement, BestR) - Individuelle Anpflanzfläche
Friedhofwesen der Stadt Basel - Weitere Grabarten und Grabzuteilung
§ 6 Bestattungsreglement, BestR · Individuelle Anpflanzfläche
1. Jedes Erdreihengrab und jedes Urnenreihengrab ist der persönlichen Besorgung durch die Angehörigen zugänglich und weist dafür eine individuelle Anpflanzfläche auf.
2. Urnennischen weisen in der Regel eine Pflanzschale auf, die individuell bepflanzt werden kann.
3. Familiengräber gemäss § 5 Abs. 1 lit. a und § 5 Abs. 2 lit. a weisen meist, aber nicht ausnahmslos eine individuelle Anpflanzfläche auf.
4. Alle anderen Grabarten weisen keine individuelle Anpflanzfläche auf.