390.115
BestRRègIRegFun
CH-BS
§ 45 Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen (Bestattungsreglement, BestR) - Fundament
Grabmalwesen der Stadt Basel
§ 45 Bestattungsreglement, BestR · Fundament
1. Die Oberfläche des Fundaments des Grabmals muss 10 cm unter Terrain liegen.
2. Hohe Grabmäler mit kleinen Standflächen müssen mit Dübeln mit dem Fundament verbunden werden, um die Standfestigkeit zu gewährleisten.