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§ 44 Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen (Bestattungsreglement, BestR) - Nachschriften

Grabmalwesen der Stadt Basel
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§ 44 Bestattungsreglement, BestR · Nachschriften

1. Das Anbringen von Plaketten auf dem bestehenden Grabmal anstelle von Nachschriften ist nicht zulässig.

2. Eine zusätzliche Liegeplatte gemäss § 14 Abs. 2 GrabmV muss mit dem bestehenden Grabmal ein harmonisches Gesamtbild ergeben. Die Schriftgrösse auf der zusätzlichen Liegeplatte darf dafür von derjenigen auf dem bestehenden Grabmal abweichen.

3. Ist das Material des bestehenden Grabmals nicht mehr erhältlich, ist für eine zusätzliche Liegeplatte ein Ersatzmaterial zu wählen, das in Farbe und Textur möglichst ähnlich ist.

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