390.115
BestRRègIRegFun
CH-BS
§ 4 Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen (Bestattungsreglement, BestR) - Bestattung im Kantonsgebiet ohne Anspruch gemäss Bestattungsgesetz
Bestattungswesen
§ 4 Bestattungsreglement, BestR · Bestattung im Kantonsgebiet ohne Anspruch gemäss Bestattungsgesetz
1. Verstorbene Personen mit letztem Wohnsitz ausserhalb des Kantons, die keinen Anspruch auf Bestattung bzw. Beisetzung im Kanton haben, können gegen Bezahlung der entsprechenden Gebühren auf dem Friedhof am Hörnli beigesetzt werden, wenn nachgewiesen wird, dass nahe Angehörige im Kanton wohnen oder eine andere enge Beziehung der verstorbenen Person zum Kanton bestand.
2. Beim Erwerb einer Grabstätte für eine Bestattung bzw. Beisetzung gemäss Abs. 1 kann aus allen zur Verfügung stehenden Grabarten gemäss § 3 Abs. 1 - 3 und § 5 ausgewählt werden.