390.115
BestRRègIRegFun
CH-BS
§ 37 Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen (Bestattungsreglement, BestR) - Entfernung von Grabmälern bei Räumung eines Grabfeldes
Grabmalwesen der Stadt Basel
§ 37 Bestattungsreglement, BestR · Entfernung von Grabmälern bei Räumung eines Grabfeldes
1. Nachdem die Räumung eines Grabfeldes gemäss § 27 Abs. 4 BestG publiziert worden ist, können die Angehörigen ein Grabmal ohne zusätzliche Bewilligung entfernen. Die Entfernung ist bei der Stadtgärtnerei vorgängig anzumelden.