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390.115 BestRRègIRegFun CH-BS

§ 37 Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen (Bestattungsreglement, BestR) - Entfernung von Grabmälern bei Räumung eines Grabfeldes

Grabmalwesen der Stadt Basel
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§ 37 Bestattungsreglement, BestR · Entfernung von Grabmälern bei Räumung eines Grabfeldes

1. Nachdem die Räumung eines Grabfeldes gemäss § 27 Abs. 4 BestG publiziert worden ist, können die Angehörigen ein Grabmal ohne zusätzliche Bewilligung entfernen. Die Entfernung ist bei der Stadtgärtnerei vorgängig anzumelden.

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