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BestRRègIRegFun
CH-BS
§ 36 Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen (Bestattungsreglement, BestR) - Gräber mit individuellen Grabmälern
Grabmalwesen der Stadt Basel
§ 36 Bestattungsreglement, BestR · Gräber mit individuellen Grabmälern
1. Auf folgenden Grabarten kann ein privates individuelles Grabmal aufgestellt werden
a) Erdreihengrab für Erwachsene;
b) Urnenreihengrab für Erwachsene;
c) Kinderreihengrab (Erdbestattung und Urnenbeisetzung);
d) Reihengrab für muslimische und alevitische Verstorbene (Erwachsene);
e) Reihengrab für jüdische Verstorbene (Erwachsene);
f) Erdfamiliengräber auf dem Friedhof Hörnli;
g) Urnenfamiliengräber auf dem Friedhof Hörnli;
h) Wiesengräber.
2. Auf dem Wolfgottesacker stehen aus Gründen des Denkmalschutzes nur eine beschränkte Anzahl Gräber zur Verfügung, auf denen ein neues individuelles Grabmal aufgestellt werden kann.