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390.115 BestRRègIRegFun CH-BS

§ 36 Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen (Bestattungsreglement, BestR) - Gräber mit individuellen Grabmälern

Grabmalwesen der Stadt Basel
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§ 36 Bestattungsreglement, BestR · Gräber mit individuellen Grabmälern

1. Auf folgenden Grabarten kann ein privates individuelles Grabmal aufgestellt werden

a) Erdreihengrab für Erwachsene;

b) Urnenreihengrab für Erwachsene;

c) Kinderreihengrab (Erdbestattung und Urnenbeisetzung);

d) Reihengrab für muslimische und alevitische Verstorbene (Erwachsene);

e) Reihengrab für jüdische Verstorbene (Erwachsene);

f) Erdfamiliengräber auf dem Friedhof Hörnli;

g) Urnenfamiliengräber auf dem Friedhof Hörnli;

h) Wiesengräber.

2. Auf dem Wolfgottesacker stehen aus Gründen des Denkmalschutzes nur eine beschränkte Anzahl Gräber zur Verfügung, auf denen ein neues individuelles Grabmal aufgestellt werden kann.

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