390.115
BestRRègIRegFun
CH-BS
§ 35 Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen (Bestattungsreglement, BestR) - Fahrverkehr
Friedhofwesen der Stadt Basel - Benutzung der Friedhofanlagen
§ 35 Bestattungsreglement, BestR · Fahrverkehr
1. Der Fahrverkehr innerhalb der Friedhofareale wird von der Stadtgärtnerei geregelt.
2. Personenwagen sind auf den entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen abzustellen.
3. Jeglicher Fahrzeugverkehr ausserhalb der gekennzeichneten Zufahrten sowie die Zufahrt an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sind untersagt.